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Rechtsanwalt Dieter Ahnert
-seit 1970 selbständig in eigener Kanzlei
35 Jahre Erfahrung in der Beratung und Vertretung
in allen Rechtsangelegenheiten wie:
Ehe- und Familienrecht (einschließlich Eheschließungen und Ehescheidungen)
Strafverteidigung jeder Art
Arbeitsrecht
Mietrecht
Insbesondere langjährige Vertretung ausländischer Mitbürger und daher besonders qualifiziert
in Fragen der
Niederlassung in Deutschland als Firmen, Selbständige oder Arbeitnehmer,
Einreise und Visaangelegenheiten zu Besuchszwecken, zum Studium, zur Eheschliessung und Familienzusammenführungen zwischen Ausländer,
Nachzug von Kinder,
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Eheschliessungen zwischen Deutschen und Ausländer und Scheidung ausländischer oder deutsch-ausländischer Ehen
Asylangelegenheiten
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